
23.03.2026
VwGH – Sammeln von Abfällen ohne Erlaubnis gem. § 24a AWG 2002
ASBEST im FOKUS – Ermächtigung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten
INFOABEND

23.03.2026
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im September 2025 wurde das Erlaubnisrecht für das Sammeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf den Kopf gestellt.
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Wann ist eine Berechtigung zum Sammeln von Abfällen nun zwingend erforderlich?
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Wie müssen im Ausnahmefall elektronische Abfallaufzeichnungen geführt werden?
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Wer meldet Begleitscheine?
Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten dürfen seit 31.12.2025 nur noch von ermächtigten ArbeitgeberInnen durchgeführt werden.
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Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen?
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Wie werde ich ein ermächtigtes Unternehmen?
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Wie sind ArbeitnehmerInnen zu unterweisen?
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Wie ist zukünftig bei Abbruch- und Asbestsanierungsarbeiten vorzugehen?
Zielgruppe: Bau- und Abbruchunternehmen, Recyclingbetriebe, ZiviltechnikerInnen, Planungsbüros, Baubehörden, Straßenverwaltungen, Bauherren, örtliche Bauaufsichten sowie alle Interessierten
Kosten: € 180 exkl. Ust. inkl. Handout und Pausenverpflegung
Anmeldeschluss: Donnerstag, 19.03.2026
Vortragende:

Stefan Wrulich, MSc

DI(FH) Peter Simon
Kursort: Hotel Restaurant Zollner | Finkensteiner Straße 14 | 9585 Gödersdorf bei Villach
Kontakt: Stefan Wrulich, MSc | +43 664 806267885 | stefan.wrulich@intergeo.com
In Kooperation mit:



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