Rückbaudokumentation gemäß Recycling-Baustoffverordnung

„Rückbau“ ist der Abbruch eines Bauwerks im Allgemeinen in umgekehrter Reihenfolge der Errichtung eines Bauwerks, mit dem Ziel, dass die beim Abbruch anfallenden Materialien weitgehend einer Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung von Bauteilen oder einem Recycling zugeführt werden können.

Vor Rückbau eines Bauwerks oder mehrerer Bauwerke im Rahmen eines Bauvorhabens, bei dem insgesamt mehr als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushubmaterial, anfallen, ist eine Schad- und Störstofferkundung durchzuführen.

Besonderes Augenmerkt wird dabei auf asbesthaltige, teerhaltige, PCB-haltige, phenolhaltige Abfälle und (H)FCKW-haltige Dämmstoffe oder Bauteile, sowie auf Störstoffe (z.B. gipshaltige Abfälle), die ein Recycling erschweren, gelegt.

Unsere Leistungen:

  • Orientierende Schad- und Störstofferkundungen gemäß ÖNORM B 3151 (> 750 t und einem BRI ≤ 3.500 m³)
  • Umfassende Schad- und Störstofferkundungen gemäß ÖNORM EN ISO 16000-32 (> 750 t und einem BRI ≥ 3.500 m³)
  • Erstellung von Rückbaukonzepten gemäß ÖNORM B 3151
  • Erteilung des Freigabezustands gemäß ÖNORM B 3151